Wir wollen, dass der Funke überspringt!
 
Ihr Partner für Elektroservice                                                                                     Ihre zuverlässige Elektrokompetenz seit 1977

Aktuelles von Hans-Günter Hahn e.K. aus Iserlohn

Unser Unternehmen aus Iserlohn ist Ihr Spezialist für Elektrotechnik, Gebäudetechnik, Lichttechnik und Elektroinstallation.  Auf dieser Seite erfahren Sie stets Neuigkeiten über unsere Firma und unsere Leistungen. Bei Fragen und Anliegen rund um Elektrotechnik stehen Ihnen  unsere Mitarbeiter mit kompetenter Fachberatung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns persönlich oder schreiben Sie uns per Kontaktformular.

Rauchmelderpflicht NRW

NRW-Landesregierung plant die Einführung einer Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Auf Grund der Häufung verheerender Brände mit Personenschäden und Todesopfern (zuletzt 3 kleine Jungs im Alter von 2, 3 und 5 Jahren in Aachen) kündigte Innenminister Jäger die Einführung der Rauchmelderpflicht ein.

Freiwillige Apelle haben bisher nichts genutzt, in NRW ist gerade einmal jeder 4. Haushalt mit Rauchmeldern ausgestattet.

Wann wird die Rauchmelderpflicht NRW eingeführt?
Ursprünglich war eine geänderte Vorlage der Bauordnung für den Herbst 2012 geplant.

Mittlerweile wurde die Dringlichkeit der Rauchmelderpflicht erkannt und es ist eine Vorlage bereits für Ostern 2012 geplant.

Welche Wohnungen in NRW müssen dann mit Rauchmeldern ausgestattet sein?
Da es einer Brandkatastrophe egal ist, ob sie ein altes oder ein neues Haus heimsucht, und Menschen in jedem Fall gefährdet sind, wird die Rauchmelderpflicht NRW mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für alle Wohnungen gelten.

Ab Inkrafttreten der Verordnung müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern versehen werden, für Bestandswohnungen wird es wohl eine Übergangsfrist geben, binnen derer eine Nachrüstung mit Rauchmeldern erfolgen muss.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?
Hier wird es wohl keine Unterschiede zu den Rauchmelderpflichten in anderen Bundesländern geben.

In der Regel ist mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der als Fluchtweg dient, anzubringen.

Wer muss die Rauchmelder einbauen?
Eine Bundesländer haben hierzu Regelungen in den Bauordnungen getroffen.

In den meisten Fällen sind die Besitzer für den Einbau und den Betrieb zuständig, also die Mieter.

Vermieter, die auf Nummer sicher gehen möchten, dass die Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sind, werden die Kosten für den Einau übernehmen. Sofern der Vermiter die Rauchmelder auch Warten lässt, kann er die anfallenden Wartungskosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

Wo wird die Rauchmelderpflicht NRW gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht NRW dürfte in der Landesbauordnung Nordrhein-Wetsfalen geregelt werden.
Über die genauen gesetzlichen Vorschriften zur Rauchmelderpflicht NRW werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten!